Arbeitsunfall – Wer übernimmt die Kosten?

Arbeitsunfall

Verletzungen am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit und geschehen häufiger als man denken mag. Nicht nur wer große Maschinen betätigt, ist einem großen Risiko ausgesetzt, auch im Büro kann es zu einem solchen Arbeitsunfall kommen. Wann jedoch ein Unfall am Arbeitsplatz auch als Arbeitsunfall zu bewerten ist weiß kaum jemand.

Ein Arbeitsunfall muss nicht zwangsläufig unbedingt direkt am Arbeitsplatz passieren, sondern es gibt auch den ein oder anderen Fall, wo ein Unfall ebenfalls als Arbeitsunfall zu werten ist. Wer verunfallt, benötigt häufig schnell einen Ersthelfer, der tätig wird. Mit der Safeguard App ist schnelle Hilfe garantiert.

Arbeitsunfälle werden auf unterschiedliche Art und Weise klassifiziert.

  • Stürze, Stolpern und Ausrutschen
  • Schnittverletzungen durch scharfe Werkzeuge
  • Verbrennungen durch Chemikalien
  • Muskelzerrungen durch falsches Tragen
  • Gesundheitliche Probleme durch starken Lärm
  • Atemwegsprobleme durch giftige Dämpfe

Sollte es am Arbeitsplatz zu einem Unfall kommen, so übernehmen die Kosten die gesetzliche Unfallversicherung. Eine solche Versicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber abgeschlossen. Die Übernahme der Kosten umfasst alle anfallenden notwendigen Behandlungen. Hierzu gehört nicht nur die Hilfe vor Ort, sondern auch eine eventuell erforderliche Rehabilitation. Des Weiteren werden auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen. Es kann daher immer hilfreich sein, wenn der Verunfallte über eine  Alarmierungs App verfügt, sodass ihm schnell geholfen werden kann.

Welche Unfälle am Arbeitsplatz gelten nicht als Arbeitsunfall?

Nicht alle Unfälle, die am Arbeitsplatz passieren, werden auch tatsächlich als Arbeitsunfall eingestuft. Wer beispielsweise einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall an seinem Arbeitsplatz erleidet, der kann nicht von einem Arbeitsunfall ausgehen. In einem solchen Fall geht die Versicherung davon aus, dass die betroffene Person auch einen solchen im Urlaub hätte erleiden können.

Des Weiteren übernimmt die Unfallversicherung diverse Sachschäden, die während eines Arbeitsunfalls entstehen, in der Regel nicht. Eine Ausnahme könnte jedoch die Brille darstellen. Verunfallt eine Person am Arbeitsplatz und durch diesen Unfall nimmt die Brille Schaden, so werden diese Kosten häufig von der Unfallversicherung übernommen. Wer beispielsweise einen zerbrochenen Bildschirm selbst reparieren möchte, statt einen Techniker damit zu beauftragen, der hat ebenfalls nichts von der Versicherung zu erwarten, wenn er sich bei dem Versuch verletzt.

Zählen Unfälle auf Dienstreisen oder Firmenfeiern auch zu Arbeitsunfällen?

Arbeitsunfall

Unfälle, die auf einer Firmenfeier passieren, sind in der Regel ebenfalls versichert. Es gibt hier jedoch eine Besonderheit zu beachten. Wichtig ist, dass die Unternehmensleitung die Feier ausgerichtet hat. Diese muss zudem an der Feier teilnehmen und diese auch fördern.

Wichtig ist zu beachten, wenn man Familienangehörige oder Freunde mit zu der Feier nimmt, dass diese, wenn sie verletzt werden sollten, nicht versichert sind.

Auf Dienstreisen sind alle Unfälle versichert, die in direktem Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit stehen. Sollte man jedoch den Ort, wo man sich gerade beruflich aufhält, privat erkunden und es passiert ein Unfall, so ist man nicht versichert. In einem solchen Fall handelt es sich nicht mehr um einen Arbeitsunfall.

Unser Fazit

Unfälle, die während der Arbeitszeit passieren, sind in der Regel durch den Arbeitgeber versichert. Hier greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Das Gleiche gilt auch bei Firmenfeiern oder auf Dienstreisen. Diesbezüglich gibt es nur wenige Ausnahmen, wo eine solche Versicherung die Kosten für den Verunfallten nicht übernimmt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Geschädigte einen Herzanfall oder einen Schlaganfall am Arbeitsplatz erlitten hat.

Firmenfeiern oder Dienstreisen sind ebenfalls versichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, bei denen die Unfallversicherung des Arbeitgebers nicht greift. Familienangehörige sind nicht versichert. Dienstreisen, bei denen man sich einen privaten Ausflug gönnt, wie eine Stadtrundfahrt, sind ebenfalls nicht versichert und werden von der Unfallversicherung auch nicht übernommen. Ist man unsicher, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, so kann die Unfallversicherung des Arbeitgebers Auskunft geben.

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About the Author: John Taylor

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